Rechtsprechung
   BVerwG, 25.10.1989 - 6 C 6.88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,3483
BVerwG, 25.10.1989 - 6 C 6.88 (https://dejure.org/1989,3483)
BVerwG, Entscheidung vom 25.10.1989 - 6 C 6.88 (https://dejure.org/1989,3483)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Oktober 1989 - 6 C 6.88 (https://dejure.org/1989,3483)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,3483) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Umfang der Verpflichtung zum Katastrophenschutzdienst - Zulässigkeit eines vor Ablauf der Verpflichtungszeit gestellten Anerkennungsantrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 84, 53
  • MDR 1990, 1072
  • NVwZ 1990, 266
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 12.06.1985 - 6 C 79.83

    Wehrdienst - Kriegsdienstverweigerer - Anerkennung - Katastrophenschutzdienst

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1989 - 6 C 6.88
    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urteil vom 12. Juni 1985 - BVerwG 6 C 79.83 - ) sei ein Rechtsschutzbedürfnis des Klägers nicht gegeben, da er sich zum Zeitpunkt der Antragstellung wie auch zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht im Dienst des Katastrophenschutzes befunden habe.

    Allerdings hat der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung sowohl zu dem früheren § 26 Abs. 7 WPflG als auch zu der jetzt geltenden Regelung des § 13 Abs. 3 KDVG, wonach es einer Entscheidung über den Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nicht bedarf, wenn und so lange eine Einberufung aus anderen Gründen nicht in Betracht kommt, entschieden, es fehle einer Klage auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer das Rechtsschutzbedürfnis, wenn sich der Wehrpflichtige mit Zustimmung der zuständigen Behörde verpflichtet habe, auf mindestens 10 Jahre als Helfer im Katastrophenschutzdienst mitzuwirken (vgl. Urteile vom 17. Dezember 1980 - BVerwG 6 C 139.80 - sowie vom 12. Juni 1985 und vom 5. März 1986 - BVerwG 6 C 79.83 und 6 C 94.84 - ).

  • BVerwG, 21.06.1989 - 6 C 55.87

    Kriegsdienstverweigerung - Gewissensgründe - Student der Evangelischen Theologie

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1989 - 6 C 6.88
    Ähnlich wie in anderen Fällen vorübergehender Wehrdienstausnahmen (vgl. dazu das erwähnte Urteil vom 12. Juni 1985 sowie die Urteile vom 21. Juni 1989 - BVerwG 6 C 33.87 und 6 C 55.87 - zum Rechtsschutzbedürfnis für Verfahren von nach § 12 Abs. 2 WPflG vom Wehrdienst wegen Vorbereitung auf das geistliche Amt zurückgestellten Wehrpflichtigen) konnte hier ein Rechtsschutzbedürfnis für die Durchführung des Anerkennungsverfahrens noch während der Dauer der vorübergehenden Wehrdienstausnahme anerkannt werden.
  • BVerwG, 09.12.1987 - 6 B 81.86

    Revision hinsichtlich fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses - Verfahren auf

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1989 - 6 C 6.88
    Hiergegen hat die Beklagte die vom Bundesverwaltungsgericht durch Beschluß vom 9. Dezember 1987 - BVerwG 6 B 81.86 - zugelassene Revision eingelegt.
  • BVerwG, 02.11.1982 - 6 CB 175.81

    Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Erledigung des Rechtsstreits in der

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1989 - 6 C 6.88
    Ebenso, wie es - etwa mit der Zubilligung des Tauglichkeitsgrades "nicht wehrdienstfähig" im Revisionsverfahren mit der Folge der Erledigung eines Anerkennungsverfahrens in der Hauptsache (vgl. dazu Beschluß vom 2. November 1982 - BVerwG 6 CB 175.81 -) - wegfallen kann, ist es auch möglich, daß es erst durch einen nach Einlegung der Revision eintretenden Umstand entsteht; ein solcher Umstand ist trotz der in § 137 Abs. 2 VwGO geregelten Bindung des Bundesverwaltungsgerichts an die im angefochtenen Urteil getroffenen tatsächlichen Feststellungen im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ebenso zu berücksichtigen wie im Zivilprozeß (vgl. Kopp, VwGO, 8. Aufl., § 137 RdN. 26; BGH, Urteil vom 22. März 1983 - VI ZR 13/81 - <MDR 1983, 836>).
  • BVerwG, 21.06.1989 - 6 C 33.87

    Kriegsdienstverweigerung - Vikar - Gewissensgründe - Rechtsschutzbedürfnis

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1989 - 6 C 6.88
    Ähnlich wie in anderen Fällen vorübergehender Wehrdienstausnahmen (vgl. dazu das erwähnte Urteil vom 12. Juni 1985 sowie die Urteile vom 21. Juni 1989 - BVerwG 6 C 33.87 und 6 C 55.87 - zum Rechtsschutzbedürfnis für Verfahren von nach § 12 Abs. 2 WPflG vom Wehrdienst wegen Vorbereitung auf das geistliche Amt zurückgestellten Wehrpflichtigen) konnte hier ein Rechtsschutzbedürfnis für die Durchführung des Anerkennungsverfahrens noch während der Dauer der vorübergehenden Wehrdienstausnahme anerkannt werden.
  • BGH, 22.03.1983 - VI ZR 13/81

    Subsidiarität von Leistungspflichten aus der Familienkrankenhilfe bei eigener

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1989 - 6 C 6.88
    Ebenso, wie es - etwa mit der Zubilligung des Tauglichkeitsgrades "nicht wehrdienstfähig" im Revisionsverfahren mit der Folge der Erledigung eines Anerkennungsverfahrens in der Hauptsache (vgl. dazu Beschluß vom 2. November 1982 - BVerwG 6 CB 175.81 -) - wegfallen kann, ist es auch möglich, daß es erst durch einen nach Einlegung der Revision eintretenden Umstand entsteht; ein solcher Umstand ist trotz der in § 137 Abs. 2 VwGO geregelten Bindung des Bundesverwaltungsgerichts an die im angefochtenen Urteil getroffenen tatsächlichen Feststellungen im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ebenso zu berücksichtigen wie im Zivilprozeß (vgl. Kopp, VwGO, 8. Aufl., § 137 RdN. 26; BGH, Urteil vom 22. März 1983 - VI ZR 13/81 - <MDR 1983, 836>).
  • BVerwG, 17.12.1980 - 6 C 139.80

    Wehrpflicht - Kriegsdienstverweigerung - Zivildienst - Katastrophenschutz

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1989 - 6 C 6.88
    Allerdings hat der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung sowohl zu dem früheren § 26 Abs. 7 WPflG als auch zu der jetzt geltenden Regelung des § 13 Abs. 3 KDVG, wonach es einer Entscheidung über den Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nicht bedarf, wenn und so lange eine Einberufung aus anderen Gründen nicht in Betracht kommt, entschieden, es fehle einer Klage auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer das Rechtsschutzbedürfnis, wenn sich der Wehrpflichtige mit Zustimmung der zuständigen Behörde verpflichtet habe, auf mindestens 10 Jahre als Helfer im Katastrophenschutzdienst mitzuwirken (vgl. Urteile vom 17. Dezember 1980 - BVerwG 6 C 139.80 - sowie vom 12. Juni 1985 und vom 5. März 1986 - BVerwG 6 C 79.83 und 6 C 94.84 - ).
  • BVerwG, 05.03.1986 - 6 C 94.84

    Klage auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer

    Auszug aus BVerwG, 25.10.1989 - 6 C 6.88
    Allerdings hat der erkennende Senat in ständiger Rechtsprechung sowohl zu dem früheren § 26 Abs. 7 WPflG als auch zu der jetzt geltenden Regelung des § 13 Abs. 3 KDVG, wonach es einer Entscheidung über den Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nicht bedarf, wenn und so lange eine Einberufung aus anderen Gründen nicht in Betracht kommt, entschieden, es fehle einer Klage auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer das Rechtsschutzbedürfnis, wenn sich der Wehrpflichtige mit Zustimmung der zuständigen Behörde verpflichtet habe, auf mindestens 10 Jahre als Helfer im Katastrophenschutzdienst mitzuwirken (vgl. Urteile vom 17. Dezember 1980 - BVerwG 6 C 139.80 - sowie vom 12. Juni 1985 und vom 5. März 1986 - BVerwG 6 C 79.83 und 6 C 94.84 - ).
  • BVerwG, 07.12.2023 - 4 CN 6.22

    Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans für das Kraftwerk Datteln 4 muss erneut geprüft

    Dabei kann dahinstehen, ob für diese an das Vorbringen der Antragstellerin anknüpfende Feststellung - wie auch bei sonstigen Sachurteilsvoraussetzungen - auf neue, erst im Revisionsverfahren eingetretene Umstände - hier ergänzenden Vortrag - abgestellt werden kann (siehe dazu BVerwG, Urteile vom 25. Oktober 1989 - 6 C 6.88 - BVerwGE 84, 53 und vom 15. Januar 1999 âEURŒ- 2 C 5.98 - Buchholz 310 § 42 Abs. 1 VwGO Nr. 1 S. 2; vgl. auch BGH, Urteil vom 10. Juli 1995 - II ZR 75/94 - ZIP 1995, 1698 ).
  • BVerwG, 15.12.2021 - 2 C 9.21

    Kein Disziplinarmaßnahmeverbot wegen Zeitablaufs während einer mangelbehafteten

    Vielmehr hat es das Berufungsurteil in vollem Umfang nachzuprüfen; der Revisionskläger ist dementsprechend ebenfalls nicht auf die Gründe beschränkt, aus denen die Revision zugelassen worden ist (BVerwG, Beschluss vom 14. August 1962 - 5 B 83.61 - BVerwGE 14, 342 ; Urteile vom 25. Oktober 1989 - 6 C 6.88 - BVerwGE 84, 53 und vom 25. Januar 2021 - 9 C 1.19 - BVerwGE 171, 194 Rn. 18).
  • BVerwG, 25.01.2021 - 9 C 1.19

    Unanwendbarkeit des Erschließungsbeitragsrechts im Bereich eines Vorhaben- und

    Es hat vielmehr das Urteil in vollem Umfang nachzuprüfen, wobei es nicht an die als maßgeblich erachteten Revisionszulassungsgründe gebunden ist (BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 1989 - 6 C 6.88 - BVerwGE 84, 53 ).
  • BVerwG, 28.03.1990 - 6 C 45.88

    Rechtsschutzbedürfnis für ein Verfahren mit dem Ziel der Anerkennung als

    Ebenso, wie es - etwa mit der Zubilligung des Tauglichkeitsgrades "nicht wehrdienstfähig" im Revisionsverfahren mit der Folge der Erledigung eines Anerkennungsverfahrens in der Hauptsache (vgl. dazu Beschluß vom 2. November 1982 - BVerwG 6 CB 175.81 -) - wegfallen kann, ist es auch möglich, daß es erst durch einen nach Einlegung der Revision eintretenden Umstand entsteht; ein solcher Umstand ist trotz der in § 137 Abs. 2 VwGO geregelten Bindung des Bundesverwaltungsgerichts an die im angefochtenen Urteil getroffenen tatsächlichen Feststellungen im verwaltungsgerichtlichen Verfahren ebenso zu berücksichtigen wie im Zivilprozeß (vgl. Kopp, VwGO , 8. Aufl., § 137 Rdnr. 26 sowie Urteil vom 25. Oktober 1989 - BVerwG 6 C 6.88 -, NVwZ 1990, 266 = DokBer. A 1990, 49 mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 02.12.1994 - 8 B 127.94

    Allgemeines Rechtsschutzbedürfnis als von Amts wegen zu prüfende

    Das allgemeine Rechtsschutzbedürfnis ist als Sachurteilsvoraussetzung in jedem Stadium des Verfahrens und damit auch im Verfahren der Nichtzulassungsbeschwerde von Amts wegen zu prüfen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 18. August 1992 - BVerwG 6 B 51.92 - Buchholz 421.0 Nr. 299 S. 207 und Urteile vom 25. Oktober 1989 - BVerwG 6 C 6.88 - Buchholz 448.6 § 13 KDVG Nr. 14 S. 22 und vom 28. März 1990 - BVerwG 6 C 45.88 - Buchholz 448.6 § 13 KDVG Nr. 16 S. 27 ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht